Altbausanierung im Einklang mit dem Denkmalschutz: Expertenrat gefragt

Wenn Sie Besitzer eines denkmalgeschützten Hauses sind und eine Altbausanierung in Betracht ziehen, ist es entscheidend zu wissen, welche Modifikationen zulässig sind. Spezifische Regularien für denkmalgeschützte Gebäude müssen eingehalten werden. Zudem ist eine Sanierung nur mit der Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde erlaubt. Verstöße gegen diese Vorgaben, wie die Durchführung einer Altbausanierung ohne die erforderliche Genehmigung, können dazu führen, dass Sie gezwungen sind, das Gebäude auf Ihre Kosten in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und möglicherweise auch Bußgelder zu entrichten. Ein solches Szenario lässt sich vermeiden!

Sicher in der Altbausanierung mit dem richtigen Experten

Wenn Sie den richtigen Berater für Ihre Altbausanierung wählen, der sich sowohl mit den Anforderungen des Denkmalschutzes auskennt als auch auf energieeffiziente Sanierungsmethoden spezialisiert ist, sichern Sie sich ab. André Huskobla von ENERDOMO ist ein solcher Fachmann, der als Energieberater über eine spezielle Zusatzqualifikation für Baudenkmale und schützenswerte Bausubstanz verfügt.

Das kommt insbesondere den Eigentümern denkmalgeschützter Fachwerkhäuser zugute. Mit seiner Ausbildung als Schreinermeister bringt André Huskobla tiefgreifendes Wissen über Holz und dessen Verarbeitung mit, einschließlich der Fertigung und Montage von Bauelementen wie Fenstern, Türen, Treppen und Böden. Diese handwerkliche Expertise ist besonders wertvoll für Kunden, die eine Altbausanierung planen, die nicht nur den Denkmalschutzanforderungen gerecht wird, sondern auch energetische Effizienz verbessert und förderfähig ist.

Gut zu wissen: Denkmal ist nicht gleich Denkmal

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Denkmälern, darunter Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Naturdenkmäler, Gartendenkmäler und Industriedenkmäler. Die genaue Definition von Denkmälern variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland, da jedes über sein eigenes Denkmalschutzgesetz verfügt. So werden in Eschborn beispielsweise Kulturdenkmäler im Eschborn Denkmalschutzgesetz als „bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen“ definiert, deren Erhaltung aus verschiedenen Gründen wie Kunst, Wissenschaft, Technik, Geschichte oder Städtebau öffentliches Interesse beansprucht.

Falls Ihnen die juristischen Details rund um Denkmalschutzgesetze verwirrend erscheinen, steht Ihnen André Huskobla als qualifizierter Energieberater für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz zur Seite. Er hilft Ihnen zu verstehen, welche Maßnahmen bei der energetischen Altbausanierung Ihrer denkmalgeschützten Immobilie möglich sind. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung, ob Ihre Immobilie als Einzeldenkmal gilt oder Teil eines Ensemble- oder Flächendenkmals ist und somit Ensembleschutz genießt. Während der Ensembleschutz den Erhalt des Gesamtbildes fokussiert, sind die Bestimmungen bei einzeln unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden oft strenger und können sich auch auf den Innenbereich erstrecken.

Kulturdenkmäler oder Teile eines Flächendenkmals: Das ist hier die Frage. Für den Denkmalschutz hat dieser Unterschied bei der Altbausanierung eine hohe Relevanz.
Kulturdenkmäler oder Teile eines Flächendenkmals: Das ist hier die Frage. Für den Denkmalschutz hat dieser Unterschied bei der Altbausanierung eine hohe Relevanz.

Kompetente Begleitung bei der Altbausanierung

ENERDOMO zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie bei der energetischen Altbausanierung für Ihre denkmalgeschützte Immobilie haben und unterstützt Sie bei der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie der Beantragung von Fördermitteln. Des Weiteren bietet Ihnen ENERDOMO die Baubegleitung zur energetischen Bausanierung an, die ebenfalls förderfähig ist.

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